Übersicht der Hilfsprogramme von Bund und Land

 

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Aufgrund der existenzbedrohenden Situation für Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen gibt es eine Vielzahl an Hilfsprogrammen von Bund und Land, die das künstlerische Schaffen fördern und unterstützen sollen. 

„Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ - https://www.fokuskultur-rlp.de/

M 1: Projektstipendien – künstlerisches Schaffen sichtbar machen

Gefördert werden künstlerische Projekte und Werke von professionellen Künstler*innen mit einem einmaligen Betrag von 2.000.- €.
Antragsschluss: 15. Dezember 2020

Achtung: das Programm wurde bis zum 15.12. verlängert und es besteht die Möglichkeit, ab dem 15.9. ein zweites Projektstipendium zu beantragen.

M 3: Kulturvereine für eine vielfältige Kultur

Gefördert werden gemeinnützige Vereine, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Es werden Liquiditätsengpässe bei den laufenden Betriebskosten aufgefangen; max. 12.000.- €.
Antragsschluss: 1. Dezember 2020

M 4: Neue Medien in der Kultur

Weiterentwicklung interner und externer digitale Angebote, z.B. über die Entwicklung von Online-Auftritten, den Erwerb von Hard- und Software, die Modernisierung von Technik und Ausstattung zur Sicherung der Qualität und zur Realisierung zukünftiger Projekte; zwischen 1.000.- und max. 10.000.- €.
Antragsschluss: 15. September 2020

Bund: NEUSTART Kultur

Das Ende Juni verabschiedete Konjunkturpaket des Bundes sieht 1 Milliarde Euro für die Kultur vor, die von der Beauftragten für Kultur und Medien verwaltet werden.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/neustart-kultur-startet-1767056
Die Antragsstellung und Mittelvergabe erfolgt in der Regel über Verbände und die Kulturfonds.

1. „Pandemiebedingte Investitionen“

Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Dazu gehören Museen, Theater, Musikclubs und Festivals, Literaturhäuser, soziokulturelle Zentren und Kinos. Unterstützt werden zum Beispiel Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen oder auch der Umbau von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen.

Neu: Die in diesem Programm geforderten 10% Eigenanteil des Antragstellers werden in Zukunft vom Land Rheinland-Pfalz übernommen. Dabei muss es sich um echte Eigenmittel, sprich eigene Finanzmittel, handeln.

2. „Stärkung der Kulturinfrastruktur“

Die Einrichtungen sollen neue Kulturprogramme entwickeln können, aus denen sich dann wiederum Auftragsmöglichkeiten für Künstler*innen ergeben:

A. Initiative Musik gGmbH – NEUSTART Kultur

  • Künstler*innen
    Die Initiative Musik unterstützt mit diesem Förderprogramm insbesondere Newcomer*innen dabei, auf dem deutschen sowie dem internationalen Markt Fuß zu fassen. Gemeinsam mit ihren wirtschaftlichen Partnerunternehmen können. Musiker*innen finanzielle Unterstützung für Albumproduktionen und -veröffentlichungen sowie für Konzerttourneen beantragen. Entscheidend für eine Förderung sind Originalität, musikalische Sprache und musikwirtschaftliches Potenzial. Grundsätzlich gibt es vier Förderrunden jährlich. Es können auch Autor*innen (gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft) Anträge stellen.
    Antragsschluss: 13.10.2020,18 Uhr; Projektzeitraum 30.11.2020 bis 31.08.2021.
     
  • Musikclubs
    Das Programm richtet sich an Betreiber*innen von deutschen Musikclubs, in welchen Livemusikveranstaltungen aller Genres stattfinden. Es unterstützt damit Projekte von Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden und einen unverzichtbaren Beitrag zum Musikleben in Deutschland leisten, dabei, ihre Programmvielfalt zu bewahren und in die Zukunft zu planen.
    Antragsschluss: 31. Oktober 2020 (23.59 Uhr)
     
  • Veranstalter*innen und Festivals
    Antragsberechtigt sind Veranstalterinnen und Veranstalter von

a) Livemusik-Programmen und/oder musikalischen Veranstaltungsreihen, die keine eigene feste Spielstätte betreiben, und

b) Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung, die mehrtägig aufeinanderfolgend veranstaltet werden.

Termine: Start telefonische Antragsberatung & Workshops: 1. September 2020.

Link zu allen drei Programmen: https://www.initiative-musik.de/neustart-kultur/

B. Musikfonds e.V.

Der Musikfonds hat im Rahmen von Neustart Kultur zusätzliche Mittel erhalten, die zum größten Teil für die Projektförderung zur Verfügung gestellt werden. Neben dem  Stipendienprogramm bedeutet dies konkret, dass die 3. Förderrunde in 2020 (Antragsfrist 30. September 2020) und die 1. Förderrunde in 2021 (Antragsfrist 31. Januar 2020) mit Mitteln aus dem Hilfspaket aufgestockt werden. Diese Mittel sollen innovative Projektvorhaben trotz der durch die Corona-Krise erschwerten Bedingungen ermöglichen und den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland stimulieren.

Kurzfristige Anträge bis zu 2000 EUR können laufend beim Musikfonds gestellt werden. Begrüßt werden kreative Konzepte, die sich mit der Frage der aktuell eingeschränkten Aufführungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum (Konzertsäle, Clubs oder sonstige Bühnen) auseinandersetzen und ein Zeichen gegen den Verlust dieses für Musikerinnen und Musiker lebensnotwendigen Raums setzen.

https://www.musikfonds.de/foerderung/

Weitere Hilfsprogramme

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