6 Punkte Programm für Kultur in RLP vorgestellt

 

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Durch die Coronakrise leiden viele Kulturschaffende unter abgesagten Veranstaltungen und Einnahmeeinbußen. Diese können nur z. T. durch die Soforthilfemaßnahmen und die Grundsicherung abgedeckt werden. Mit dem neu eingerichteten Kulturprogramm möchte das Land Rheinland-Pfalz seine Künstlerinnen und Künstler sowie die Kultureinrichtungen stärken.

Mit den nun aufgesetzten Hilfsmaßnahmen, soll Kultur trotz Corona stattfinden können und die rheinland-pfälzische Kulturszene während und nach Corona erhalten bleiben. Es geht darum, künstlerisches Schaffen zu fördern, Darstellungsmöglichkeiten und Veranstaltungen neu zu denken und zu etablieren und digitale Formate auszubauen.

Das neue Programm „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ umfasst insgesamt sechs Maßnahmen.

1. Projektstipendien: Künstlerisches Schaffen sichtbar machen!

Mit den ausgearbeiteten Projektstipendien sollen Kulturschaffende auch während der Corona-Pandemie ihrer Arbeit nachgehen können. Ziel soll sein, dass bestehende Projekte fortgesetzt und neue Projekte erarbeitet werden können. Die Ergebnisse dieser Projekte sollen in einem digitalen Schaufenster dargestellt werden. So entsteht auch im Sommer 2020 Kunst.

Antragsberechtigt sind die Künstlerinnen und Künstler, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind (und in Rheinland-Pfalz wohnhaft sind). Jede Stipendiatin oder jeder Stipendiat erhält als Einmalzahlung ein Stipendiengeld von 2.000 Euro. Die Stipendien werden nicht als Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet.

Anträge können ab dem 15. Mai 2020 über die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur unter www.fokuskultur-rlp.de digital gestellt werden. Es wird ein Antragsformular online zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital. Für die Antragstellung wird ein Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse benötigt.

2. Neustart: Programm für Kultureinrichtungen

Mit diesem Programm sollen die Kultureinrichtungen gestärkt werden, die auch für Kulturschaffende unverzichtbare Partner sind. So bieten sie der freie Kulturszene Strukturen, Räumlichkeiten, Probemöglichkeiten, technische Ausstattung und noch vieles mehr. Auf ihr Fundament baut der Neustart der Kulturszene.

Kultureinrichtungen, die bereits im laufenden Haushaltsjahr 2020 Projektbewilligungen erhalten haben, können mit einem Antrag die Projektförderung aufgestockt bekommen. Ziel soll die Weiter- und Neuentwicklung von Formaten sein. Die Veranstalter können darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, um auf die (neuen) Kulturformate aufmerksam zu machen.

Die Mittel dieser Maßnahme des Fokus Kultur-Programms werden im Rahmen der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

3. Kulturvereine für eine vielfältige Kultur

Die Soforthilfen werden in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz als freiwillige, nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Programm beginnt am 01.05.2020 und ist bis Ende des Jahres 2020 befristet.

Der Antragsteller muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Es muss sich um ein bzw. eine gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannter Verein bzw. Organisation handeln, die seinen/ihren Sitz in Rheinland-Pfalz hat.
  • Sofern eine wirtschaftliche Tätigkeit besteht, müssen vorrangig die Bundeszuschüsse aus dem „Corona-Sofort-Hilfe-Programm für kleine Unternehmen und Soloselbständige“ beantragt werden. Eine kumulative Gewährung ist nicht zulässig.
  • Es muss nachgewiesen werden, dass Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie zu Insolvenz und damit Existenzbedrohung führen und diese nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind.
  • Das Programm läuft vom Mai bis 31. Dezember 2020 und wird für die Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur bearbeitet.
  • Antragsberechtigt sind gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben, keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch nehmen konnten bzw. ausgeschöpft haben und einen Liquiditätsengpass nachweisen können, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist. Anträge können ab dem 4. Mai 2020 unbürokratisch online gestellt werden.
  • Um mit den vorhandenen Mitteln möglichst viele Vereine fördern zu können, wird im Rahmen dieser Maßnahme in der Regel nur ein Förderantrag pro Antragsteller zugelassen. Eine Mehrfach-Antragstellung für die gleiche Maßnahme ist daher nicht möglich. Doppelförderungen in Kombination mit den Maßnahmen 1,2,5 und 6 sind ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden sich ab dem 4. Mai unter: www.wir-tun-was.de.

Eine wirtschaftliche Tätigkeit umfasst „jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten“. Eine Gewinnerzielungsabsicht des Unternehmens ist nicht notwendig. Somit können auch gemeinnützige oder Non-Profit-Unternehmen erfasst werden, soweit sie auch Waren oder Dienstleistungen anbieten. Rein soziale bzw. rein karitative Zwecke sind allerdings nicht umfasst.

Unter öffentlichen Unternehmen versteht das Bundesministerium für Wirtschaft Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft, aber auch solche, die hauptsächlich vom Staat bezuschusst werden. Neben staatlichen Beteiligungen und institutionellen Zuwendungsempfängern können dies sogar Empfänger von Projektförderungen sein, sofern sie hauptsächlich von der öffentlichen Hand getragen werden.

Das Programm wird für die Kulturvereine von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur in Kooperation mit dem Ministerium für Wissenschaft- Weiterbildung und Kultur bearbeitet.

Weitere Informationen finden sich ab dem 4. Mai unter: www.wir-tun-was.de sowie auf der Website der Kulturstiftung unter www.fokuskultur-rlp.de

4. Neue Medien in der Kultur

Die Unterstützung der Konzept- und Programmentwicklung hat zum Ziel, innovative, kreative und aktuelle Ansätze in ihrer konzeptuellen Ausarbeitung und Realisierung zu fördern sowie die technischen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen. Die Unterstützung der Digitalisierungs- und Modernisierungsmaßnahmen trägt im Rahmen der Digitalstrategie des Landes Rheinland-Pfalz zur Schaffung notwendiger Voraussetzungen für die interne und externe digitale Weiterentwicklung bei, z. B. über die Entwicklung von Online-Auftritten, den Erwerb von Hard- und Software, die Modernisierung von Technik und Ausstattung zur Sicherung der Qualität und zur Realisierung zukünftiger Projekte. Darüber hinaus greift die Projektförderung bei der Umsetzung kreativer und innovativer ad hoc-Projekte, insbesondere mit digitaler Ausrichtung, um in Zeiten von social-distancing dennoch das eigene und auch neues Publikum zu erreichen. Die Medienförderung kann ausdrücklich auch als Co-Finanzierung für Sonderförderprogramme des Bundes oder der Länder, z. B. das Projekt „Inter-Aktion“ (Fonds für Soziokultur).

Ausschnitte oder Präsentationen der Projekte werden mit Abschluss auf einer Kulturplattform des Kultursommers Rheinland-Pfalz präsentiert.

Eine Förderung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in Rheinland-Pfalz erhalten. Eine mögliche Förderung an Unternehmen im Einzelfall kann nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Europäischen Beihilferechts erfolgen.

Eine Förderung dieser Maßnahme wird ab einer Zuschusshöhe von 1.000 Euro und bis zur Zuschusshöhe von maximal 10.000 Euro in der Regel als Teilfinanzierung in Form einer Festbetragsfinanzierung ausgewiesen. In Ausnahmefällen ist bei Co-Finanzierung von Bundesprogrammen eine höhere Zuwendung zulässig. Zur Finanzierung des Projektes wird ein Eigenanteil von 10 % der Gesamtausgaben vorausgesetzt. Dieser kann auch durch Eigenleistungen gemäß den Maßgaben der Kulturförderrichtlinie des MWWK eingebracht werden.

5. Programmkinos stärken

Analog zu anderen Kultureinrichtungen sind die Programmkinos vom Shutdown betroffen. Ziel soll hier die Entwicklung neuer, nachhaltiger Formate sein.

Anträge können über ein Online-Formular ab dem 15. Mai 2020 unter www.fokuskultur-rlp.de gestellt werden.

6. Kultur unter veränderten Bedingungen

Archive, Bibliotheken, Buchhandlungen, Büchereien sowie Galerien haben seit dem 20. April wieder geöffnet. Derzeit werden bereits vielfache digitale Formate angeboten.

Die bewilligten Kultursommer-Projekte bleiben bestehen. Somit bekommen Veranstaltende und Kulturschaffende die Möglichkeit, ihre Projekte in abgewandelter Form stattfinden zu lassen.