Factsheet zu Auswirkungen des Coronavirus

 

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Covid-19 hat mit steigenden Fallzahlen und Vorkehrungen direkte Auswirkungen auf Eure Konzertveranstaltungen, Honorare und Gagenzahlungen – und somit auch unmittelbar auf eure finanzielle Situation! Es gibt ein Corona-Factsheet mit Informationen für euch. 

Liebe Mitglieder, liebe Musiker_innen, Musikschaffende,

Covid-19 hat mit steigenden Fallzahlen und Vorkehrungen direkte Auswirkungen auf eure Konzertveranstaltungen, Honorare und Gagenzahlungen – und somit auch unmittelbar auf eure finanzielle Situation! Das Land RLP empfiehlt, alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bis Ende April abzusagen, spricht aber noch kein generelles Verbot aus. Veranstalter entsprechender Shows müssen sich aber zwingend mit den Gesundheitsämtern abstimmen, wenn sie ihre Events entgegen der Empfehlung stattfinden lassen wollen (Stand: 12.03.2020. 15.30h). 

Die gute Nachricht: Staatsministerin Prof. Grütters hat gestern finanzielle Hilfen für Künstler_innen und Kulturinstitutionen zugesagt:

Künstler und Kultureinrichtungen können sich darauf verlassen, gerade mit Blick auf die Lebenssituationen und Produktionsbedingungen der Kultur-, Kreativ- und Medienbranche: Ich lasse sie nicht im Stich! Wir haben ihre Sorgen im Blick und werden uns dafür einsetzen, dass die speziellen Belange des Kulturbetriebs und der Kreativen miteinbezogen werden, wenn es um Unterstützungsmaßnahmen und Liquiditätshilfen geht.“ Sie habe deshalb in der Bundesregierung angeregt, zu den anstehenden Gesprächen über Hilfsmaßnahmen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Kultur und Medien einzuladen. „Wir müssen auf unverschuldete Härten und Notlagen reagieren und sie ausgleichen. Das muss uns nicht nur die Wirtschaft, sondern auch unsere durch die Absagen schwer gebeutelte Kulturlandschaft wert sein“, sagte Grütters. (Mehr dazu)

 

Mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz stehen wir in engem Austausch und mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz haben wir Kontakt aufgenommen, um Lösungen für Härtefälle in Rheinland-Pfalz zu erarbeiten.

 

Wir haben aktuelle Fragen im FAQ gebündelt, die relevant für Euch sind und ein Factsheet gebaut, das Rat und Wissenswertes zum Thema versammelt, damit wir alle bestmöglich vorbereitet sind! Außerdem sind wir in Kontakt mit Behörden, Politik und Verbänden, um für Euch das beste Ergebnis zu erwirken! Daumen drücken!

  • 1) FRAGE: Eine Veranstaltung, auf der ich spiele, wurde ohne behördliche Anordnung abgesagt. Habe ich ein Recht auf ein Ausfallhonorar?
    Im Falle des grassierenden Coronavirus regeln es die Bundesländer individuell, unter welchen Bedingungen Veranstaltungen weiter stattfinden dürfen. Das VISIONS Magazin hat eine Übersicht erstellt, die die jeweilige Situation in den Bundesländern weitestgehend aktuell zusammenfasst. (Stand 11.03.2020 / 16:28h) Von dieser Einstufung ist abhängig, ob die Absage aufgrund des Corona-Virus als „höhere Gewalt“ einzustufen ist.

    Sollte euer Konzert ohne behördliche Anordnung durch die Veranstalter_innen abgesagt werden, liegt die Verantwortung auf Veranstalter-Seite, eure Gage vollständig auszuzahlen. Ihr habt in den meisten Fällen einen Schadenersatzanspruch. In vielen Verträgen sind diese folgendermaßen geregelt:

    100 % bei Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    70 % bei Absage bis 20 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    50 % bei Absage bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

    Die Höhe des Schadensersatzes orientiert sich dann an der im Vertrag vereinbarten Künstlergage.

    Quelle: www.beck-law.de

 

  • 2) FRAGE: Mein Vertrag beinhaltet keine Ausfallklausel / ich habe keinen Vertrag mit der_dem Veranstalter_in geschlossen. Was kann ich tun?

    Ohne Vertrag wird eine Gagenverhandlung bei Ausfall eines Engagements rechtlich kompliziert, da ihr keine klare Grundlage für eine Verhandlung habt. Ihr könnt auf Kulanz hoffen, habt aber nichts in der Hand, falls es zum Honorarausfall kommen sollte.

    All diejenigen, die mit ihren Veranstalter_innen, Agenturen, Booker_innen und Co dieser Tage verhandeln, bitte habt Verständnis und geht solidarisch und verständnisvoll vor!

    Ihr habt folgende Möglichkeiten des Umgangs:
    A – wir zeigen Verständnis
    B – wir erfragen die Stornierungsbedingungen
    C – wir halten den Schock auf der Gegenseite aus
    D – wir kommen mit einem echten Argument: Wenn die Betroffenen etwas von den durch die EU und den Bund bereitgestellten Mitteln haben wollen, dann müssen nachweisliche Forderungen auf dem Tisch liegen. Deshalb schreibt Rechnungen über Ausfallhonorare. Das ist auch für die Gegenseite von Interesse, um ihrerseits ihre Forderungen durchzusetzen.

    Die beste Voraussetzung für die Möglichkeit einer Verhandlung bietet eine schriftliche Vereinbarung über das Engagement. Sollte es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen, kann auch eine E-Mail weiterhelfen, in der euer Engagement festgelegt wurde.

    Generell gilt: Ist in eurem Vertrag der Fall der „höheren Gewalt“ nicht geregelt, bleibt alles weitere Verhandlungssache.

    Quelle: www.beck-law.de

 

  • 3) FRAGE: Greift meine Ausfallklausel im Gastspielvertrag auch im Falle der aktuellen Corona-Situation bei Absagen und Betriebsschließungen nach behördlicher Anordnung?

    Das hängt davon ab, ob euer Vertrag den Fall der “höheren Gewalt” mit einschließt. Sobald es eine behördliche Anordnung gibt, das Konzert aufgrund von Corona nicht stattfinden zu lassen, gilt dieser Fall als „höhere Gewalt“. Ohne eine entsprechende Sonderregelung habt ihr leider wenig Grundlage, auf der ihr rechtlich argumentieren könnt.

    Da die Situation so speziell ist, habt ihr vielleicht Chancen auf Kulanz vonseiten der Veranstalter_innen. Geht ins Gespräch und schaut, ob es eine für beide Seiten vertretbare Lösung gibt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass ihr keinen Vertrag mit dem Veranstalter geschlossen habt. Stick together!

    Quelle: www.beck-law.de

 

  • 4) FRAGE: Was passiert mit angemieteten Bussen und Equipment?

    Informiert euch rechtzeitig, unter welchen Umständen und in welchen Fristen ihr von Mietverträgen zurücktreten könnt, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen bestehen, die in naher Zukunft abgesagt werden könnten. In den meisten Mietverträgen für Busse und Equipment finden sich Regelungen zur Stornierung.

    Für unsere Torubus gelten folgende Stornierungsrichtlinien:
    Für eine Stornierung unseres Tourbusses schreibt uns gerne eine Mail. Wir finden ganz bestimmt eine passende Lösung für euch und uns. 

 

  • 5) FRAGE: Wie steht es um eine Ausfallversicherung für Veranstalter_innen?

    Das Robert-Koch-Institut hat einen Fragenkatalog zu Vorsichtsmaßnahmen für Großveranstaltungen zusammengestellt. Damit alle trotz des Virus eine gute gemeinsame Zeit verleben können, findet ihr hier Möglichkeiten, um eure Veranstaltungen stattfinden zu lassen.

    Ihr müsst individuell mit euren Versicherungen sprechen, welche Satzungen in eurem Fall greifen und welche nicht.

    Laut eines Interviews mit Dipl.Wirt. Hans-Peter Schwandt im Newsletter der LiveKomm und ihrer Betriebsversicherung sind pauschale Verbote von Events aufgrund „höherer Gewalt“ mit über 1000 Gästen nicht versichert. In diesen Fällen greift eine spezielle Eventausfallversicherung – diese versichert keinen Ausfall durch Covid19.

    Der Betriebsausfall durch den Coronavirus wird mitversichert, sobald er vom Robert-Koch-Institut nicht mehr als neuer Krankheitserreger gelistet, sondern als eine Form von SARS, MERS oder Influenza behandelt wird. Dann greift auch die “Betriebsschließung” für 30 Tage, die die meisten Clubbetreiber_innen in ihren Bestandsverträgen abgedeckt haben.

    Aktuell ist die Schließung eines neuen Versicherungsvertrags unter Berücksichtigung von Corona nicht möglich. Es besteht aktuell ein sogenanntes Zeichnungsverbot.

    Quelle: Interview der LiveKomm mit Dipl.Wirt. Hans-Peter Schwandt

 

  • 6) FRAGE: Was passiert wenn ich als Selbstständige_r in Quarantäne muss?

    Wenn ihr als Selbstständige aufgrund von Corona in Quarantäne müsst, habt ihr Anspruch auf eine Entschädigung durchs Gesundheitsamt. Euer letztes Jahresgehalt legt die Höhe der Auszahlung fest. Dauert die Quarantäne länger als sechs Wochen, habt ihr ab der siebten Woche Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des für euch errechneten Krankengeldes von der zuständigen Behörde.

    Den gesamten Artikel der faz findet ihr hier.

 

  • 7) We Are Open! Druckt Euch das Poster der LiveKomm aus

    Die tolle LiveKomm hat ein Poster zur Verfügung gestellt, das Besucher_innen vor dem Eintritt in eure Räumlichkeiten um Rücksichtnahme bittet.

    Die Druckvorlage findet ihr hier.

 

Vielen Dank an Rockcity Hamburg für das Bereitstellen des Factsheets!